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Preise


Erstgespräch
(15-20 Minuten)

kostenlos

Förderdiagnostik

inkl. Erstellung des Lernstandrasters und des Förderplans sowie anschließendem Elterngespräch (2 Sitzungen ca. 45 Min; 50 Min Elterngespräch)


150 €   

Ausführliches Gutachten der Testergebnisse (nicht zwingend nötig)


100€

Monatliches Honorar der Lerntherapie 

wöchentliche Therapiestunde a 50 Min außerhalb der Ferienzeit,

2 Elterngespräche im Jahr, Bereitstellung der benötigten Materialien


300€

Zusätzliches Elterngespräch (ca. 30 Minuten)


50€

Zusätzliche Förderstunde (50 Minuten)



70€​


Wer trägt die Kosten einer Lerntherapie?

Die Kosten der Lerntherapie tragen die Erziehungsberechtigten häufig selbst. Die Krankenkasse übernimmt die Leistungen (auch bei vorliegen einer medizinischen Diagnose) in der Regel nicht. Die Erziehungsberechtigten können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Lerntherapie als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Dafür ist es notwendig, entsprechende Nachweise und Atteste vorzulegen.

In bestimmten Fällen kann das Jugendamt die Kosten übernehmen, wenn eine ärztliche oder psychologische Diagnose vorliegt und die Lerntherapie als notwendig erachtet wird. Dies geschieht auf Grundlage des § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung regelt. Für die Kostenübernahme muss also nicht nur die medizinische Diagnose (z.B. LRS/Dyskalkulie/o.ä.) vorliegen, sondern auch ein Nachweis, dass aufgrund der Teilleistungsstörung auch eine seelische Beeinträchtigung besteht oder für die Entwicklung dieser gefährdet ist.

Meine Anerkennung als qualifizierter Lerntherapeut durch das Jugendamt wird momentan geprüft. 

Einige Schulen und deren Fördervereine bieten Unterstützung oder Zuschüsse für außerschulische Lerntherapien an. Es lohnt sich, an der Schule direkt nachzufragen.